Unfallversicherungsrecht

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Zum Unfallversicherungsrecht zählen einerseits die für Sie versicherten Leistungen aus Ihrer privaten Unfallversicherung, die dann beansprucht werden können, wenn der nach den Allgemeinen Bedingungen des Versicherers fest definierte Begriff des „Unfalls“ im versicherungsrechtlichen Sinn erfüllt ist.

Andererseits umfasst die anwaltliche Tätigkeit vor allem die Vertretung Ihrer Interessen im Verkehrsrecht nach einem Verkehrsunfall. Soweit Sie einen Sachschaden am PKW und / oder einen Personenschaden erlitten haben, übernehme ich für Sie die zeitnahe Verfolgung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Unfallverursacher, der gegnerischen Haftpflichtversicherung oder auch Ihrer eigenen KfZ-Versicherung. Im Rahmen unberechtigter gegen Sie erhobener Ansprüche durch Dritte vertrete ich Sie zielorientiert zur Abwehr derartiger vermeintlicher Ansprüche.

Aufgrund meiner regelmäßigen Mandatierung bei Personenschäden und Sachschäden sowie meiner erworbenen Kenntnisse als „Fachanwältin für Medizinrecht“ und „Fachanwältin für Versicherungsrecht“ können Sie darauf vertrauen, dass ein Rechtsfall umfassend bearbeitet und abgeschlossen wird.

 

Tätigkeitsfelder im Unfallversicherungsrecht:

  • Verkehrsrecht (Kfz-Kasko und Kfz-Haftpflicht)
  • Unfallversicherungsrecht
  • Strafrecht
  • Ordnungswidrigkeitsrecht