Kosten

Ich lege Wert auf die frühzeitige Erläuterung der Vergütungshöhe und des Vergütungsumfangs.

Die Rechtsanwaltsgebühren richten sich in der Regel nach dem zugrunde liegenden Streitwert. Die gesetzliche Grundlage hierzu ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Die Kosten für die Erstberatung werden von einigen Rechtsschutzversicherern ohne Anrechnung einer ggf. bestehenden Selbstbeteiligung übernommen. Im Fall einer Klageerhebung wird zudem ein Teil der außergerichtlich entstandenen Geschäftsgebühr angerechnet.  Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, können meine Mitarbeiterinnen  bei Bedarf die Kostenzusage Ihrer Rechtsschutzversicherung einholen.

Soweit erforderlich und gesetzlich im Rahmen der außergerichtlichen Tätigkeiten zulässig, kann die anfallende anwaltliche Vergütung auch gesondert in einer Honorarvereinbarung mit pauschaler Gebühr oder aber mit Abrechnung nach meinen festen Stundensätzen festgelegt werden.

Falls Sie wirtschaftlich nicht in der Lage sein sollten die Kosten für die anwaltliche Tätigkeit aus eigenen Mitteln zu tragen, kann das zuständige Gericht Ihnen auf Antrag und unter Nachweis Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe bewilligen. Bei der Antragstellung hierzu helfen wir Ihnen gerne.