Medizinrecht und Gesundheitsrecht

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Ich unterstütze Sie in allen Bereichen im Gesundheitsrecht und Medizinrecht. Hierzu zählt der gesamte Bereich der medizinischen Behandlung, die Überprüfung ärztlicher Behandlungsfehler, die Erhebung und Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz, Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder die Zahlung einer Verletztenrente. Hinzu kommt der Bereich der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung und Pflegeversicherung sowie der Vorsorge im Alter durch Erstellung einer Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht.

Die Beratung von Leistungserbringern im Gesundheitsrecht, zum Berufsrecht der Ärzte und der weiteren Pflegeberufe sowie die juristische Begleitung der Vertragsgestaltung zur Gründung bedarfsgerechter Kooperationsformen und Berufsausübungsgemeinschaften übernehme ich für Sie mit dem nötigen Weitblick.

Aufgrund besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse wurde mir durch die Rechtsanwaltskammer Hamm seit Februar 2008 neben meiner allgemeinen Berufsbezeichnung als Rechtsanwältin zusätzlich der Titel „Fachanwältin für Medizinrecht“ verliehen.

Bei allen Rechtsfragen an der Schnittstelle zwischen dem Medizinrecht und Versicherungsrecht bin ich aufgrund meiner weiteren Spezialisierung als „Fachanwältin für Versicherungsrecht“ ebenfalls eine kompetente und vielseitig erfahrene Ansprechpartnerin für Ihre rechtlichen Belange.

 

Tätigkeitsfelder im Medizinrecht und Gesundheitsrecht:

  • Arzthaftungsrecht
  • Arztstrafrecht
  • Berufsrecht der Heilberufe (Ärzte, Zahnärzte u.a. Heilberufe und Pflegeberufe, Psychotherapeutenrecht, Physiotherapeuten, Osteopathen)
  • Geburtsschadenrecht
  • Recht der gesetzlichen Krankenversicherung
  • Recht der gesetzlichen Pflegeversicherung
  • Recht der privaten Krankenversicherung und Pflegeversicherung
  • Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
  • Vertragsrecht (Praxiskaufverträge, Gemeinschaftspraxis, Praxisgemeinschaft, MVZ)
  • Berufsrecht der  Architekten und Freiberufler