Seniorenrecht

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Das Rechtsgebiet des Seniorenrechts gibt es hierzulande als festgeschriebenes Rechtsgebiet eigentlich nicht. Da es aber zahlreiche Rechtsgebiete gibt, die speziell die Senioren oder aber Schwerbehinderte betreffen, die vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden, ist in diesen Bereichen häufig besonderer fachlicher Rechtsrat geboten.

Spezifische Fragestellungen in dieser Lebensphase betreffen neben dem allgemeinen Zivilrecht, das Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht und vor allem die Geltendmachung Ihrer Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung. Speziell im Bereich des Medizinrechts berate ich Sie daher für die von Ihnen gewünschte und zu treffende Vorsorgevereinbarung wie u.a. die rechtsverbindliche Erstellung einer Patientenverfügung, einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsvollmacht, die Sie letztlich auch erstellen, um für den Fall eintretender Geschäftsunfähigkeit die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung durch das sonst zuständige Amtsgericht zu vermeiden.

Um grundlegend veränderten Lebenssituationen im vorgerückten Alter oder aber Krankheit dem speziellen persönlichen Bedarf gerecht zu werden, möchte ich Sie aufgrund meiner Erfahrung und Spezialisierung durch zahlreich von mir übernommene Fälle im Zivil- und Medizinrecht wie auch im Versicherungsrecht und der von mir erworbenen Fachanwaltschaften als Fachanwältin für Medizinrecht und Fachanwältin für Versicherungsrecht zur Sicherstellung Ihres unabhängigen und selbstbestimmten Älterwerdens anwaltlich unterstützen.

Für die Erstellung, Abfassung und Sicherstellung der rechtlichen Verbindlichkeit der vorbezeichneten Verfügungen erhalten Sie von mir eine kompetente und aus vielen Jahren beruflicher Erfahrung wertvolle und umfassende anwaltliche Beratung. Auch der Hinweis zur Eintragung und Vormerkung in das zentrale Vorsorgeregister (ZVR) als offizielle Registrierungsstelle für private sowie notarielle Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen aus dem gesamten Bundesgebiet ist von dieser Beratung umfasst.

Der Bereich der Pflegeversicherung, die Geltendmachung gesonderter Ansprüche bei Krankheit oder Schwerbehinderung, Leistungen zur Pflegehilfe wie auch zur Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Kosten im Pflegefall stellen besondere rechtliche Probleme dar und bedürfen neben der häufigen gegebenen familiären Unterstützung sinnvoller Weise zusätzlichen anwaltlichen Rat.

 

Meine Tätigkeitsfelder im Seniorenrecht umfassen daher insbesondere:

  • Erstellung von Patientenverfügungen
  • Erstellung von Vorsorgevollmachten
  • Erstellung von Betreuungsverfügungen
  • Recht der Schwerbehinderung / Schwerbehindertenrecht
  • Recht der gesetzlichen Krankenversicherung
  • Recht der gesetzlichen Pflegeversicherung
  • Recht der privaten Kranken- und Pflegeversicherungen
  • Recht der grundsätzlichen Rentenversicherung / Durchsetzung Ihrer Erwerbsminderungsrente