Strafrecht

strafrecht.jpg

Ich übernehme Ihre Strafverteidigung, die spezielle Strafverteidigung im Arztstrafrecht, sowie Ihre anwaltliche Vertretung im Opferrecht, dem Recht der Nebenklage.

Als Beschuldigter oder Angeklagter haben Sie in jedem Verfahrensabschnitt einen Anspruch auf ein faires Verfahren. Ärzte sehen sich häufig mit dem Vorwurf eines Abrechnungsbetruges zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung und damit der  Kassenärztlichen Vereinigung konfrontiert.

Hier sollte schnellstmöglich bereits im Ermittlungsverfahren die anwaltliche Konsultation erfolgen. Kenntnisse der Abläufe und der medizinischen Strukturen sind dabei unerlässlich, um den Ablauf bei horizontaler oder vertikaler Arbeitsteilung in Krankenhäusern, die Erlaubnis zur Übertragung einzelner ärztlicher Leistungen auf nachgeordnete medizinische Mitarbeiter in einer Praxis oder in Pflegeeinrichtungen auf das pflegerische Fachpersonal nachvollziehen zu können und die Frage der individuellen Schuld klären zu können.

Opfer einer Straftat leiden regelmäßig unter langwierigen physischen und psychischen Belastungen. Das Gefühl machtlos zu sein steht dann häufig im Vordergrund.

Die Strafprozessordnung hält Möglichkeiten vor, dass Sie Ihre Rechte als Geschädigte(r) im Wege der Zulassung einer Nebenklage verfolgen können. Hierbei vertrete ich Sie gerne und setze mich dafür ein, dass Sie als Nebenkläger(in) auch eigene Rechte und Anträge verfolgen können, wobei vor allem die Wahrung Ihrer Privat- und Intimsphäre geschützt bleiben soll. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass ich für Sie als Zeugenbeistand durch das Gericht beigeordnet werden kann.

 

Tätigkeitsfelder im Strafrecht:

  • Strafverteidigung
  • Arztstrafrecht (u.a. Abrechnungsbetrug)
  • Nebenklagevertretung
  • Zeugenbeistand