Tierrecht / Recht rund ums Tier

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Meine Leistungen im Tierrecht sind vor allem spezialisiert auf das Hunderecht, da mir dies selbst als Hundehalterin eine Herzensangelegenheit ist.

Rechtliche Probleme sind bei der Tierhaltung von Hunden, Katzen und Pferden jedoch häufig vorprogrammiert. Da das Tierrecht eine Schnittmenge mehrerer Rechtsgebiete umfasst, beschäftige ich mich daher mit allen Fragen, zur Tierhaltung, das Tierschadensrecht, die Tierhalterhaftung und sonstige Haftungsfragen beim Erwerb oder Verkauf eines kranken Tieres, der Haftung des Tierhalters bei Verursachung von Schäden durch das Tier oder dem Regress gegenüber Tierärzten aufgrund fehlerhafter Behandlung durch den Tierarzt.

 

In dem Rechtsbereich des Hunderechts biete ich Ihnen speziell u.a. folgende Leistungen an:

 

  • Überprüfung und Erstellung des Hundekaufvertrages oder Tierschutzvertrag
    Bei der Erstellung eines Kaufvertrages zum Welpenkauf oder Kauf und Verkauf durch den Züchter, wie auch bei Tierschutzverträgen und Pflegevereinbarungen übernehme ich gerne Ihr Mandat auch zur Prüfung bereits bestehender Verträge und wie auch die Herleitung Ihrer Ansprüche aus den jeweiligen Verträgen bzw. die Geltendmachung Ihres Rücktrittsrechts nach Hundekauf.

  • Haftung des Tierhalters
    Hier vertrete ich Sie in Fällen der Inanspruchnahme Dritter bei Schäden, insbesondere einer Körperverletzung oder eines Sachschadens, welcher durch Ihren Hund bei einer Person oder einem anderen Tier verursacht wurde. Ich vertrete Sie ebenso außergerichtlich wie auch gerichtlich zur Tierhaftpflichtversicherung zwecks Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche nach Hundeattacken und Bissverletzungen.

  • Prüfung von Behandlungsfehlern durch den Tierarzt
    Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegenüber Ihrem Tierarzt bei einem Behandlungsfehler im Bereich der Untersuchung oder Operation helfe ich Ihnen zur Durchsetzung Ihrer Regressansprüche.

  • Anwaltliche Vertretung im Strafrecht wegen fahrlässiger Körperverletzung
    Soweit es zu Hundeattacken und Bissverletzungen gekommen ist, erfolgt häufig neben dem Zivilverfahren oder vorangestellt eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung gem. § 229 StGB. Hier gilt es bereits frühzeitig im Ermittlungsverfahren und vor Anklageerhebung eine Verteidigung im Strafverfahren einzuleiten. Auch spielt in diesem Bereich häufig die Gefährlichkeitseinstufung im Sinne des Landeshundegesetzes NRW eine Rolle für die Höhe der strafrechtlichen Folgen, sprich für die Verantwortung des Tierhalters.